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Bordversicherung

Details zur Deckung:

Diese Versicherung gilt für alle, die als feste oder temporäre Besatzung (Teilnehmer) auf dem folgenden Schiff mitfahren, unabhängig davon, ob sie einen Arbeitsvertrag haben, als Freiwillige an Bord gehen oder eine Reise gebucht haben:

Name des Schiffes Atyla
Offizielle Nummer 13775
Segelnummer TSESP746
MMSI-Nummer 224001900
GT/BRT 100
Flagge Spanien

Die Versicherungsgesellschaft stellt den Versicherten wie folgt von den gesetzlichen Haftungen, Kosten und Ausgaben frei, die in Bezug auf und nur im Zusammenhang mit dem Betrieb des versicherten Wasserfahrzeugs entstehen, die sich aus Ereignissen ergeben, die während der Versicherungsdauer eintreten:

 

ABSCHNITT 1 – KRANKHEIT, VERLETZUNG UND VERLUST VON LEBEN

Haftung für Schadensersatz oder Entschädigung für Verletzungen, Krankheit oder Tod sowie daraus resultierende Krankenhaus- und Arztkosten, wenn eine solche Haftung während der Zeit an Bord des versicherten Schiffes entsteht. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die Haftung des Versicherten für Bestattungskosten, einschließlich der Kosten für die Heimsendung des Sarges oder der Asche und der persönlichen Gegenstände eines verstorbenen Besatzungsmitglieds.

 

ABSCHNITT 2 – RÜCKFÜHRUNG

Verpflichtung zur Zahlung von Rückführungskosten, die während der Zeit der Einschiffung als Mitglied der Besatzung entstehen.

 

ABSCHNITT 3 – ERSATZTEILNEHMER UND ARBEITSLOSIGKEIT DER BESATZUNG

Verpflichtung zur Zahlung von Kosten, die notwendigerweise für die Entsendung eines Ersatzes oder für die Beschaffung oder Einstellung und anschließende Rückführung eines Ersatzes als Ersatz für ein Besatzungsmitglied entstehen, das infolge von Krankheit, Verletzung, Desertion oder aus anderen Gründen gestorben ist oder zurückgelassen wurde, wo solche Ausgaben konnten nicht vernünftigerweise vermieden werden. Löhne sind als Teil der genannten Kosten nur dann erstattungsfähig, wenn sie an einen im Ausland beschäftigten Ersatzmann in Erwartung oder während der Rückführung gezahlt werden. Der Versicherungsschutz gemäß diesem Unterabschnitt ist ausschließlich auf ein Besatzungsmitglied beschränkt, das in der Besatzungsliste des versicherten Schiffs zum Zeitpunkt des Wracks oder des Totalverlusts aufgeführt ist, und auf keine andere Person.

 

ABSCHNITT 4 – PERSÖNLICHE GEGENSTÄNDE

Haftung für den Verlust oder die Beschädigung persönlicher Gegenstände eines Besatzungsmitglieds an Bord des versicherten Schiffes während seines Einsatzes. Für Diebstahl oder Diebstahl persönlicher Gegenstände der Crew wird keine Zahlung geleistet, und es erfolgt keine Rückforderung in Bezug auf Bargeld, Schecks, Edel- oder seltene Metalle oder Steine, Diamanten, Kunstwerke, Antiquitäten, Wertgegenstände oder seltene oder kostbare Gegenstände.

 

ABSCHNITT 5 – UMLEITUNGSKOSTEN

Haftung zur Zahlung der Kosten für Hafengebühren, Bunker, Versicherungen, Vorräte, Proviant und Besatzungslöhne, jedoch ohne Gewinnausfall, Miete, Fracht oder anderweitig, die dem Versicherten dadurch entstehen, dass er das versicherte Schiff an Land bringt oder einen Kranken medizinisch versorgt oder verletztes Besatzungsmitglied.

 

Grenzen der Deckung:

Maximal abgedeckter Betrag:
• 100.000.000 EUR bei einem Unfall oder Ereignis, kombinierte Einzelgrenze.
• Untergrenze von 250.000 EUR im Zusammenhang mit Besatzungsansprüchen unter US-/kanadischer Gerichtsbarkeit, einem Unfall oder Ereignis, kombinierte Einzelgrenze.

 

Selbstbehalte:

• 500 EUR für Gepäckreklamationen für jede einzelne Reise.
• 1.500 EUR In Bezug auf alle anderen Ansprüche, jeden Unfall oder jedes Vorkommnis.
Wenn ein Unfall zu Ansprüchen unterschiedlicher Art führt, unterliegt die Summe aller Ansprüche dem höchsten Selbstbehalt, der für einen solchen Anspruch gilt.

 

Nutzungsbedingungen: (WICHTIG)

Atylas P&I soll den Schiffsbetrieb gegen Schäden absichern, die sie verursachen könnten, dies schließt die Verantwortung der professionellen Besatzung und ihre Handlungen an Bord ein. Aber da uns die Versicherung die Möglichkeit gibt, für Teilnehmer und Passagiere den gleichen Versicherungsschutz einzuschließen, nutzen wir diese Möglichkeit.
Dies bedeutet nicht, dass jeder einen Anspruch auf ein Problem erheben kann, das an Bord aufgetreten ist. Die Versicherung muss verantwortungsvoll genutzt werden und enthält daher eine Reihe von Selbstbehalten (wie oben erläutert).

Indem Sie die Deckung unserer P&I akzeptieren und keine eigene Versicherung für Ihre Zeit an Bord abschließen, akzeptieren Sie die folgenden Bedingungen:

1. Falls der Schaden durch einen Unfall verursacht wird, der von der Person verursacht wurde, die den Schaden verursacht hat, wird der entsprechende Selbstbehalt von dieser Person getragen.
2. Für den Fall, dass der Anspruch durch einen Unfall entsteht, der von der professionellen Crew von Atyla provoziert wurde (und dies vom Kapitän angenommen wird), zahlt die Atyla Ship Foundation den entsprechenden Selbstbehalt.

WICHTIG: Wenn Sie diesen Selbstbehalten nicht unterliegen möchten, empfehlen wir Ihnen, eine eigene Reiseversicherung abzuschließen. Beispielsweise bietet die Firma „TopSail Insurance“ eine Tall Ship-spezifische Richtlinie das kostet ungefähr 31 € für eine 7-14-tägige Reise.

 

Referenzen und So erstellen Sie einen Anspruch:

Da alle Ansprüche vom Versicherten (Atyla Ship Foundation) gestellt werden sollten, können wir, um den direkten Kontakt mit Teilnehmern oder Passagieren zu vermeiden, hier nicht unsere Versicherungsbescheinigung oder den vollständigen Wortlaut der Police beifügen. Aber die Versicherung schickte uns dieses Angebot als Versicherungsnachweis:

„Der oben beschriebene Versicherungsschutz wird von 100% Lloyd's Underwriters, A+ bewertet (S&P), bereitgestellt, dessen anwendbare Geschäftsbedingungen hinsichtlich seiner Auslegung Vorrang haben.“

Wenn Sie jemals einen Anspruch geltend machen müssen, müssen Sie dies über unser Team tun oder eine E-Mail an atyla@atyla.org schreiben, und wir werden Sie mit unserem Makler in Kontakt bringen, um den Anspruch vorzubereiten.